Der Vorstand erarbeitet zurzeit eine neue Gebührenordnung, die auch die Bezuschussung von Turnierfahrten neu regeln wird. Die Gebührenordnung wird auf der nächsten Delegiertenversammlung vorgestellt.
Als Übergangsregelung gilt für 2023:
- Es wird in jeder Waffengattung das erste Q-Turnier bezuschusst. Beispiel: Im U20 HeFl und DaFl werden jeweils die Turniere in Jena bezuschusst, für das Turnier in Bad Cannstatt gibt es keine Zuschüsse. Ausnahme: Im U20 DaDe und HeDe werden die zweiten Q-Turniere in Osnabrück bezuschusst, da die ersten Q-Turniere in Bad Segeberg stattfinden und keine Übernachtung vor Ort verlangen.
- Die Bezuschussung ist für jeden Verein gedeckelt auf Zuschüsse für eine Betreuerin oder einen Betreuer *) von bis zu 150 Euro für Fahrgeld und Übernachtungskosten, sowie für bis zu vier Startende das Meldegeld und Zuschüsse von jeweils pauschal 30 Euro, wenn Übernachtungsnachweise vorgelegt werden.
- Alle Zuschüsse werden vom Verband an die Vereine überwiesen. Es obliegt den Vereinen, die Zuschüsse an die Beteiligten weiterzuverteilen.
Die Regelung für 2024 und damit für die zweite Saisonhälfte mit den Dt. Meisterschaften wird auf der Delegiertenversammlung besprohen und rechtzeitig vor Jahresende bekannt gegeben. Es wird angestrebt, Dt. Einzelmeisterschaften zu bezuschussen (Betreuende, Teilnehmende, KaRis) und nach Möglichkeit auch noch weitere Zuschüsse anzubieten.
*) Betreuerinnen und Betreuer sind Personen mit mind. C-Trainerlizenz Fechten, oder Personen, die nachweislich regelmäßig Trainingseinheiten mit den Teilnehmden leiten. Fahrerinnen, Fahrer und Begleitpersonen werden nicht bezuschusst.