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  • Gilt die neue DFB Turnierreifeprüfung auch für Hamburg?
    Ja! Der Deutsche Fechter-Bund hat zur Saison 2015/15 eine Richtlinie zur bundesweit einheitlichen Durchführung der Turnierreifeprüfung in Kraft gesetzt. Diese ist für alle Landesverbände verbindlich und wird entsprechend auch vom Hamburger Fecht-Verband umgesetzt. Aber keine Panik: So viel ändert sich durch die neue Richtlinie gar nicht.
  • Was ändert sich an der Turnierreifeprüfung mit der neuen DFB Richtlinie?
    Mit der neuen Richtlinie kommen im Wesentlichen zwei Änderungen auf uns zu: Die Ausbildung von Einsteigern in den Vereinen wird etwas stärker vereinheitlicht. Hierfür gibt es einen Fechtkompass, in dem die Basistechniken, die in der Prüfung gezeigt werden sollen, beschrieben sind. Die Übungen im Fechtkompass sollen im Training eingeübt und vom Trainer bestätigt werden - der vollständig unterschriebene Fechtkompass ist künftig Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung. Die Theorieprüfung wurde vereinheitlicht - hier gibt es künftig ein Prüfungsheft mit einheitlichen Fragen. Die Fragen können vorab über die Vereine oder die Webseiten des DFB und des Hamburger Fecht-Verbands (unter Service) bezogen werden. Ansonsten ändert sich nicht viel: Der vom DFB vorgeschlagene Ablauf der Prüfung wurde in Hamburg auch schon vorher so gehandhabt. Die Prüfungen werden wie bisher mit einer theoretischen Prüfung von etwa 45 Minuten beginnen, danach folgen Aufwärmen, Partnerübungen und Freigefechte wie in einem kleinen Turnier. Oder anders ausgedrückt: Wer auf die bisherige Turnierreifeprüfung gut vorbereitet war, wird auch die neue Prüfung ohne Probleme bestehen. Die Anforderungen an die Prüfungsteilnehmer haben sich durch die neue Richtlinie nicht wesentlich verändert.
  • Wie sollte ich mich auf die Turnierreifeprüfung vorbereiten?
    Ganz einfach: Für die praktische Prüfung - mit den Trainern und Fechtkameraden im Verein die Übungen des Fechtkompass durchfechten und anschließend vom Trainer unterschreiben lassen. Für die theoretische Prüfung - die Broschüre "Rund ums Fechten" durchlesen, die Prüfungsaufgaben üben und die richtigen Antworten mit den Trainern im Verein durchsprechen. Für die organisatorische Vorbereitung - einen Fechtpass über euren Verein beziehen und vollständig ausfüllen. Dazu gehören die Adress- und Datenangaben auf der ersten Seite und auf der Rückseite des Fechtpasses, das Ausfüllen der Prüfungsseite, und das Akzeptieren der Bestimmungen auf der Innenseite des Fechtpasses - bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten. Minderjährige müssen ebenfalls ein gültiges ärztliches Attest vorlegen. Am Prüfungstag müsst ihr dann nur noch mit allen Unterlagen und einer vollständigen und zugelassenen Fechtausrüstung erscheinen, dann kann nichts mehr schief gehen. Unsere Empfehlung: Am Prüfungstag gibt es keine Chance, noch etwas nachzuliefern, wenn Unterlagen, Unterschriften oder Ausrüstungen fehlen. Geht daher vorher alles sorgfältig mit euren Trainern durch. Eure Trainer sind bei der Prüfung auch anwesend und kennen auch die Anforderungen, sie werden euch sicher durch den Tag begleiten.
  • Wo finde ich die Unterlagen zur Vorbereitung auf die Turnierreifeprüfung?
    Die verbindlichen Unterlagen stehen auf den Download-Seiten des Deutschen Fechter-Bunds. Links dorthin findet ihr aber auch in unserem Service-Bereich (Menü "Service" --> "Downloads").
  • Für welche Turniere gibt es Zuschüsse?
    Der Hamburger Fecht-Verband kann auf Antrag und bei vorhandenen Mitteln Zuschüsse zu Turnierfahrten gewähren. In der Regel sollen für folgende Turniere Zuschüsse gewährt werden: Zuschüsse (inkl. Startgelder) für Fechter bei allen Starts der Fechter bei DM und DFB-QU-Turnieren von Jugend B bis Aktive, sowie für die Betreuer/Trainer bei Jugend-B bis Junioren Zuschüsse für Teilnahme am Deutschlandpokalfinale Startgelder für die DM/DMM der Senioren sowie für die Senioren-Qualifikationsturniere in Kassel, Hamburg, München.
  • Wie werden Fechter zu Turnieren des Hamburger Fecht-Verbands gemeldet?
    Ganz einfach: Elektronisch, frühzeitig und mit Kampfrichter. Elektronsich: Meldungen zu Turnieren des HFV werden ausschließlich über das Online-Meldesystem des DFB vorgenommen, http://online.ophardt-team.org/ Zu dem Meldesystem hat aus jedem Verein mindestens ein Vereinsvertreter Zugang, üblicherweise dieselbe Person, die auch die Fechtpassverlängerungen bestellt. Frühzeitig: Über das Ophardt-System ist es allen interessierten Startern im Vorwege möglich, sich eine Meldungsübersicht anzusehen und schon mal einen Eindruck zu bekommen, wie groß und stark ein Turnier werden könnte. Auswärtige Fechter nutzen dies auch bei ihrer Entscheidung, ob sie für ein Turnier melden sollten. Es ist daher im Interesse aller, Meldungen so früh wie möglich vorzunehmen. Hinweis: Meldungen können bis zum Meldeschluss immer weiter ergänzt werden - es muss also nicht bis zum Schluss gewartet werden, um dann alle Fechter gleichzeitig im System einzutragen. Vielmehr sollten Fechter sofort gemeldet werden, wenn sie ihr Startinteresse bekundet haben. Mit Kampfrichter: Turniere können nur durchgeführt werden können, wenn genügend Kampfrichter anwesend sind. Und Ausrichter können auch nur dann Ablöse-Kampfrichter organisieren, wenn sie dafür genügend Vorlauf haben.
  • Wie werden Fechter zu Deutschen Meisterschaften gemeldet?
    Für Teilnehmer des Hamburger Fecht-Verands werden die Meldetermine für Deutschen Meisterschaften auf jeweils 18 Tage vor den Meisterschaften festgelegt. Nach unserer Ranglistenordnung ist für die Qualifikation zu einer DM der Stand der Rangliste 18 Tage vor der DM ausschlaggebend. Um den Teilnehmern Planungssicherheit und Zeit für die Organisation der Fahrt zu geben, setzen wir diesen Termin auch als Meldeschluss für die DM fest. Die Voranmeldung der Teilnehmenden erfolgt durch die Vereine über das Meldeportal des DFB. Die Voranmeldungen werden dann vom Hamburger Fecht-Verband bestätigt, dabei wird auch die Reihenfolge der Startplätze festgelegt. Alle gemeldeten Fechter können den Status ihrer Meldung über den Wettkampfkalender einsehen (Knopf "Liste" für das entspr. Turnier wählen) - Status "wartet" bedeutet, dass der Verband die Meldung noch nicht bestätig hat, Status "bestätigt", dass die Meldung beim DFB offiziell eingegangen ist. Am Mittwoch vor dem Wettkampf werden um 15:00 Uhr die Runden gesetzt und auf fencingworldwide.com veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt können alle Nachrückenden verbindlich feststellen, ob sie einen Startplatz erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt sind auch keine kostenfreien Abmeldungen mehr möglich. Wichtig: Fechterinnen und Fechter, die einen Startplatz erhalten haben und dann nicht zum Turnier erscheinen, zahlen eine Strafe von 300 Euro (es sei denn, sie legen ein ärztliches Attest vor). Diese Strafe muss von den Fechtern selbst gezahlt werden, der Verband übernimmt sie NICHT. Wichtig: Die Voranmeldungen müssen durch die Vereine rechtzeitig vorgenommen werden, sie können und sollten schon deutlich vor dem Meldeschluss erfolgen. Es erfolgt kein automatischer E-Mail-Versand, der Meldestatus muss von den Teilnehmern selbst über die Meldeliste verfolgt werden. Die Meldeliste kann über den Wettkampfkalender aufgerufen werden. Hinweis: Diese Regelung gilt für Einzel- und für Mannschaftsstarter gleichermaßen. Ausnahmen: Soll eine Länderpokal-Mannschaft gemeldet werden, so ist dies von den beteiligten Vereinen rechtzeitig per E-Mail dem Hamburger Fecht-Verband zu melden. Das Eintragen der Startgemeinschaft wird dann vom Verband übernommen. Hinweis: Meldungen, die nach dem genannten Meldeschluss eingehen, können noch bearbeitet werden, allerdings ohne Anspruch oder Garantie, dass dieses noch fristgerecht vor dem Meldeschluss der DM erledigt werden kann. Insbesondere werden Meldungen nach dem Meldeschluss nur noch nach Eingangsdatum an die bereits getätigten Meldungen angehängt. Es wird keinesfalls mehr die Startreihenfolge der bereits vorangemeledeten Teilnehmenden verändert, selbst wenn nachmeldende Teilnehmende aufgrund ihres Hamburger Ranglistenplatzes weiter vorn stehen könnten. Wichtig: Diese Seite gibt Hinweise für Meldungen zu Deutschen Meisterschaften, Fehler können aber nicht ausgeschlossen werden. Im Zweifelsfall gelten immer die Regelungen des DFB, der Turnier-Ausschreibungen und der Sport- und Wettkampfordnungen des HFV.
  • Wie werden Fechter zu internationalen Qualifikationsturnieren gemeldet, z.B Europa-Rangliste oder Weltcup?
    Meldungen für CC und SAT/JWC/WC-Turniere werden über den Verein vorgenommen. Der Verband ist nur bei Meldungen zu Deutschen Meisterschaften involviert. Die Teilnehmerzahl für CC und SAT/JWC/WC-Turniere ist i.d.R. quotiert. Teilnehmer werden daher im Meldeportal des DFB zunächst von den Vereinen vorgemerkt. Nach Ende der Meldefrist bestätigt der DFB dann die Teilnehmer und ggf. Nachrücker. Die Teilnehmer für die Organisation ihrer Turnierstarts vollständig selbst verantwortlich. Hierzu zählt auch das Stellen der notwendigen Kampfrichter, das ggf. mit den anderen Startern des DFB abgestimmt werden muss. Die Ablösegebühren können bei internationalen Turnieren sehr hoch sein, daher sollte diese Abstimmung frühzeitig und sorgfältig vorgenommen werden. Ebenso können auch Strafgebühren bei Nicht-Antreten auftreten. Teilnehmer sollten sich also rechtzeitig über alle Randbedingungen eines internationalen Starts informieren. Auf den Download-Seiten des DFB gibt es mit den DFB Meldevorschriften ein Merkblatt zu den Zuständigkeiten und Abläufen bei Turniermeldungen.
  • Können Teilnehmer auch noch nach Meldeschluss zu einem Hamburger Turnier nachgemeldet werden?
    Wir freuen uns über möglichst viele Starter, daher nehmen wir Nachmeldungen grundsätzlich an. Nachmeldungen aber können nicht mehr über das Online-Meldesystem vorgenommen werden, sondern nur noch per E-Mail an die in den Ausschreibungen angegebene Adresse. Zusätzlich bitten wir, zu beachten: Ein Wettbewerb kann abgesagt werden, wenn zum Meldeschluss nur wenige oder keine Meldungen dafür vorliegen. Ist ein Wettbewerb einmal abgesagt worden, so werden dafür auch keine Nachmeldungen mehr akzeptiert. Der Wettbewerb wird keinesfalls wieder reaktiviert. Wenn durch Nachmeldungen zusätzliche Pflicht-Kampfrichter anfallen, erwarten wir aus Gründen der Sportlichkeit, dass der meldende Verein diese Kampfrichter stellt und nicht ablöst. Wenn durch Nachmeldungen am Wettkampftag die Turnierorganisation stark beeinträchtigt wird, steht es dem Ausrichter frei, Nachmeldungen am Wettkampftag abzulehnen. Dies kann zum Beispiel notwendig werden, wenn durch Nachmeldungen zusätzliche Bahnen benötigt würden, die nicht verfügbar sind. Nachmeldungen sind also möglich, sollten aber die Ausnahme sein, da sie die Planung für die Turnierausrichter erschweren. Grundsätzlich sollten Fechter mögichst frühzeitig gemeldet werden (s. a. FAQ TM-01). Wichtig: Diese Regelungen gelten für Turniere des Hamburger Fecht-Verbands. Andere Ausrichter haben abweichende Regelungen.
  • Wo finde ich die Termine von Turnieren?
    Turniertermine können an mehreren Stellen gefunden werden: Die umfassendste und offizielle Terminübersicht gibt es im Wettkampfkalender beim DFB, http://www.fechten.org/kalender/ Die Termine der Hamburger Ranglistenturniere werden auch in den Hamburger Ranglisten angegeben, sobald der Veranstalter die Ausschreibung im DFB-Kalender eingetragen hat (Hinweis: Einige Ausschreibungen werden nur sehr kurzfristig eingestellt, einige Vereine nutzen den Kalender nicht und verschicken ihre Ausschreibungen nur direkt an die Vereine). Die Termine der Turniere in Hamburg werden auch im Terminkalender des Hamburger Fecht-Verbands gepflegt.
  • Wie kann ich meine Trainerlizenz verlängern?
    Der Hamburger Fecht-Verband bietet alle zwei Jahre ein Lizenzverlängerungswochenende an. Es können auch Fortbildungslehrgänge anderer Bundesländer besucht werden, oder ein Lehrgang des HSB Bildungsprogramms, welcher mit dem Fechtsport in sinnvollem Einklang steht. Der Lehrgang muss einen Umfang von 15 Lehreinheiten (á 45 Minuten) haben. Den Nachweis der Verlängerungsmaßnahme in Kopie sowie deine Lizenz sendest du an die Lehrwartin des HFV. Diese beantragt dann beim Deutschen Fechter-Bund die Verlängerung.
  • Meine Trainerlizenz ist seit einiger Zeit abgelaufen, was kann ich tun?
    Es kommt auf den Zeitraum an, welcher nach Ablauf der regulären Laufzeit verstrichen ist. Für die 1. Lizenzstufe, also den Trainer C, gilt: Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um ein Jahr verlängert. Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um zwei Jahre verlängert. Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 45 LE um zwei Jahre verlängert. Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre: hier wird empfohlen, die gesamte Ausbildung zu wiederholen.
  • Wie kann ich meine Trainerlizenz verlängern?
    Der Hamburger Fecht-Verband bietet alle zwei Jahre ein Lizenzverlängerungswochenende an. Es können auch Fortbildungslehrgänge anderer Bundesländer besucht werden, oder ein Lehrgang des HSB Bildungsprogramms, welcher mit dem Fechtsport in sinnvollem Einklang steht. Der Lehrgang muss einen Umfang von 15 Lehreinheiten (á 45 Minuten) haben. Den Nachweis der Verlängerungsmaßnahme in Kopie sowie deine Lizenz sendest du an die Lehrwartin des HFV. Diese beantragt dann beim Deutschen Fechter-Bund die Verlängerung.
  • Meine Trainerlizenz ist seit einiger Zeit abgelaufen. Was kann ich tun?
    Es kommt auf den Zeitraum an, welcher nach Ablauf der regulären Laufzeit verstrichen ist. Für die 1. Lizenzstufe, also den Trainer C, gilt: • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um ein Jahr verlängert. • Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um zwei Jahre verlängert. • Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 45 LE um zwei Jahre verlängert. • Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre: hier wird empfohlen, die gesamte Ausbildung zu wiederholen.
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